Rechtliches
Allgemeine Geschäfts- und Montagebedingungen
Vertragspartner
Bauelemente Amann
Inhaber: Luis Amann
Erlweg 23
82547 Beuerberg
Deutschland
Telefon: +49 151 20281678
E-Mail: info@bauelemente-amann.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Montagebedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Bauelemente Amann gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
Sie gelten insbesondere für die Lieferung, Montage, Demontage, Reparatur und den Austausch von Türen, Fenstern, Zargen, Möbeln, Bauelementen sowie damit verbundenen Schreiner- und Montagearbeiten.
Individuelle Vereinbarungen sowie die Angaben im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Maßgeblich für Art und Umfang der auszuführenden Leistungen ist das jeweilige Angebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung.
Soweit im Angebot keine andere Frist angegeben ist, sind Angebote 14 Tage gültig.
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden, durch eine Auftragsbestätigung von Bauelemente Amann oder durch Beginn der vereinbarten Arbeiten zustande, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
3. Preise und zusätzliche Arbeiten
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind und auf Wunsch des Kunden zusätzlich ausgeführt werden, werden gesondert berechnet.
Werden während der Arbeiten Umstände festgestellt, die vor Beginn nicht erkennbar waren und zusätzliche Leistungen erforderlich machen, wird der Kunde hierüber möglichst vor Ausführung informiert.
Zusätzliche Arbeiten werden nach vorheriger Abstimmung nach dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz sowie den anfallenden Material- und Nebenkosten berechnet.
4. Bauliche Gegebenheiten und Bestandsarbeiten
Angebote basieren auf den bei Besichtigung, Aufmaß oder anhand der vom Kunden übermittelten Informationen erkennbaren baulichen Gegebenheiten.
Verdeckte oder vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbare Umstände, insbesondere beschädigtes Mauerwerk, ungeeignete Untergründe, verdeckte Leitungen, Feuchtigkeit, vorhandene Montagemängel oder sonstige Schäden am Bestand, sind nicht Bestandteil des angebotenen Leistungsumfangs, sofern sie im Angebot nicht ausdrücklich berücksichtigt wurden.
Hierdurch erforderliche zusätzliche Arbeiten werden gesondert angeboten beziehungsweise nach vorheriger Abstimmung berechnet.
5. Demontagearbeiten und angrenzende Oberflächen
Bei der Demontage bestehender Türen, Zargen, Fenster, Möbel oder sonstiger Bauteile kann es trotz fachgerechter Arbeitsweise zu unvermeidbaren Beeinträchtigungen angrenzender Oberflächen kommen.
Insbesondere können an Putz, Tapeten, Silikonfugen, Bodenbelägen, Sockelleisten oder vorhandenen Anstrichen Nacharbeiten erforderlich werden.
Maler-, Putz-, Fliesen-, Boden-, Elektro- oder Maurerarbeiten sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind.
Soweit für die Arbeiten erforderlich, sind Strom und Wasser in üblichem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat Bauelemente Amann vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte Besonderheiten hinzuweisen, insbesondere auf verdeckte Leitungen, Fußbodenheizung, besondere Wandaufbauten oder sonstige Gefahrenquellen.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die aufgrund fehlender oder fehlerhafter Angaben des Kunden beziehungsweise wegen nicht zugänglicher Arbeitsbereiche entstehen, können gesondert berechnet werden, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.
7. Aufmaß und kundenseitige Maßangaben
Erfolgt das Aufmaß durch Bauelemente Amann, sind die hierbei ermittelten Maße Grundlage für Bestellung und Ausführung.
Stellt der Kunde selbst Maße, Zeichnungen oder technische Angaben zur Verfügung, trägt er die Verantwortung für deren Richtigkeit, soweit Bauelemente Amann diese nicht ausdrücklich überprüft und bestätigt hat.
Zusätzliche Kosten, die aufgrund fehlerhafter kundenseitiger Maße oder Angaben entstehen, trägt der Kunde, soweit er die Fehler zu vertreten hat.
8. Liefer- und Ausführungstermine
Vereinbarte Ausführungs- und Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten.
Verzögerungen aufgrund von Umständen, die Bauelemente Amann nicht zu vertreten hat, insbesondere nachweisbare Lieferverzögerungen von Herstellern oder Lieferanten, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, können zu einer entsprechenden Verschiebung der Ausführung führen.
Der Kunde wird über wesentliche Verzögerungen möglichst frühzeitig informiert. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
9. Entsorgung
Der Abtransport und die Entsorgung ausgebauter Bauteile sind nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot aufgeführt ist.
Die Entsorgung umfasst ausschließlich die vereinbarten beziehungsweise im Rahmen der beauftragten Arbeiten ausgebauten Materialien.
Gefahrstoffe oder schadstoffbelastete Baustoffe, insbesondere asbesthaltige Materialien, sind nicht Bestandteil einer gewöhnlichen Entsorgungsleistung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
10. Abnahme
Nach Fertigstellung von Werkleistungen ist der Kunde verpflichtet, die vertragsgemäß ausgeführte Leistung abzunehmen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Festgestellte Mängel sollten bei der Abnahme dokumentiert werden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
11. Rechnungsstellung und Zahlung
Soweit im Angebot oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
Bei größeren Aufträgen, individuell bestellten Bauteilen oder Sonderanfertigungen können angemessene Abschlagszahlungen vereinbart werden.
Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
12. Stornierung und Kündigung
Für die Kündigung eines bereits erteilten Werkauftrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Materialien, Sonderanfertigungen und sonstige durch den Auftrag entstandene Kosten können im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.
13. Mängel und Gewährleistung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte.
Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitteilen und Bauelemente Amann Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung geben.
Eine Einschränkung gesetzlich zwingender Verbraucherrechte erfolgt durch diese Bedingungen nicht.
14. Haftung
Bauelemente Amann haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für bereits vorhandene Schäden oder Mängel am Gebäude, an vorhandenen Bauteilen oder an vom Kunden bereitgestellten Materialien besteht keine Haftung, soweit diese nicht durch Bauelemente Amann verursacht wurden.
Für Schäden aufgrund falscher Angaben des Kunden oder aufgrund von Umständen, auf die der Kunde trotz Kenntnis nicht hingewiesen hat, besteht eine Haftung nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Montagebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
